Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich insbesondere nach:
Zur Orientierung werden häufig vergleichbare Gerichtsentscheidungen herangezogen.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn durch den Unfall körperliche oder psychische Verletzungen entstanden sind. Das Schmerzensgeld soll die erlittenen Schmerzen, Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Lebensqualität ausgleichen.
Auch das Verschulden des Unfallverursachers sowie ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten können die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen.
Versicherungen versuchen jedoch häufig, Schmerzensgeldansprüche möglichst gering zu halten. Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass alle unfallbedingten Beeinträchtigungen vollständig berücksichtigt werden und Ihre Ansprüche konsequent gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden.
Führt ein Fahrradunfall zu dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen, können neben einmaligen Schadensersatzleistungen auch laufende Rentenansprüche entstehen.
Kann der Verletzte aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten, besteht unter Umständen Anspruch auf eine laufende Geldrente, die den Einkommensverlust ausgleicht.
Entstehen durch die Unfallfolgen dauerhafte zusätzliche Kosten im Alltag, kann ebenfalls eine Geldrente für vermehrte Bedürfnisse verlangt werden. Dazu zählen zum Beispiel:
Ein spezialisierter Anwalt stellt sicher, dass alle langfristigen Folgen des Unfalls berücksichtigt werden und entsprechende Rentenansprüche vollständig gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden.
Ist der bisherige Beruf aufgrund der Verletzungen nicht mehr ausübbar, können auch Kosten für Umschulung oder berufliche Neuqualifikation ersetzt werden.
Gerade bei langfristigen Unfallfolgen versuchen Versicherungen häufig, Ansprüche zu begrenzen. Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass alle zukünftigen Schäden berücksichtigt werden und Ihre Rentenansprüche vollständig durchgesetzt werden.