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VERKEHRSRECHT - Alkohol

"Wir fahren mit dem Fahrrad, da kann man wenigstens was trinken ..." So oder ähnlich kann man es gelegentlich hören. Aber Vorsicht! Diese Einstellung kann unangenehme Folgen haben. Und übrigens gibt es auch bessere Argumente für das Fahrrad fahren. Deshalb hier das Wichtigste zum Thema Alkohol und Fahrrad:

Gut zu wissen: Eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) kann nicht nur mit Kraftfahrzeugen, sondern grundsätzlich auch mit dem Fahrrad begangen werden! Eine Trunkenheitsfahrt liegt immer dann vor, wenn das Fahrrad nicht mehr sicher geführt werden kann. Eine feste Promillegrenze gibt es hier nicht. Ist der Fahrradfahrer verkehrsauffällig geworden, kann die für Kraftfahrzeuge geltende Grenze von 0,5 Promille ab der eine Ordnungswidrigkeit vorliegt auch für Radfahrer herangezogen werden, hat der sogar einen Unfall verursacht, so ist auch hier - wie bei Kraftfahrzeugen - die 0,3-Promillegrenze ausschlaggebend. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze für Radfahrer hat der Bundesgerichtshof 1,6 Promille festgesetzt (bei Kraftfahrzeugen: 1,1 Promille). Einzelne Gerichte haben aber auch schon 1,5 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit ausreichen lassen. Werden durch die Unfähigkeit, das Rad sicher zu führen, Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von einigem Wert gefährdet, droht gar die Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB.
Die Führerscheinbehörde kann auch bei Fahrradfahrern, die erheblich alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen, die sog. medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, landläufig: Idiotentest) anordnen. Vom Ergebnis dieses Fahreignungsgutachtens hängt es dann ab, ob der Führerschein entzogen wird oder nicht. Für Ersttäter hat sich in der Rechtsprechung eine Alkoholkonzentration von 1,6 Promille durchgesetzt, ab der diese Untersuchung angeordnet werden darf. Hat der Betroffene bereits eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholproblematik hinter sich, so wird im Wiederholungsfall die MPU zwingend angeordnet. Vergleichbare Regelungen gibt es auch für Fälle, in denen Bedenken wegen des Umgangs mit Betäubungs- und Arzneimitteln bestehen. Nicht selten folgt nach der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde ein kosten – und zeitintensiver juristischer Kampf um die Wiedererteilung des Führerscheins.
Ist ein Fahrradfahrer im angetrunkenen Zustand in einen Unfall verwickelt, stellt sich die Frage, wer Schadensersatz und bei Personenschäden Schmerzensgeld zu zahlen hat. In der Regel muss der Fahrradfahrer (oder dessen private Haftpflichtversicherung wenn er klugerweise eine solche unterhält) Schadenersatz leisten, wenn ihn ein Verschulden trifft, er also gegen geltende Verkehrsregeln fahrlässig oder vorsätzlich verstoßen hat. Bei Trunkenheitsfahrten begründet in aller Regel allein die Tatsache der alkoholisierten Teilnahme am Straßenverkehr den Schuldvorwurf. Das heißt also, dass ein angetrunkener Radfahrer in den weitaus meisten Fällen zumindest eine Teilschuld erhalten wird, wenn ihn nicht die volle Schuld trifft. Besonders unangenehm: Wird grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz festgestellt, könnte die private Haftpflichtversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit sein. Der Fahrradfahrer bezahlt dann alle Schäden und das Schmerzensgeld aus eigener Tasche.
 
VERKEHRSRECHT - STVO
Durch die Widmung als eine Allgemeinverfügung der Verwaltung unterliegt die öffentliche Straße dem Gemeingebrauch im Rahmen der erfolgten Zweckbestimmung. Die Ausübung des Gemeingebrauchs wird durch das Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht beschränkt und geregelt. Das Straßenrecht legt dabei fest, was auf Straßen zulässig ist. Das Straßenverkehrsrecht regelt ...
VERKEHRSRECHT - STVZO
Unabhängig davon, ob du mit dem Mountainbike, dem Rennrad oder einem City-Bike unterwegs bist, muss dein Rad bestimmte technische Anforderungen erfüllen, damit du dich legal im Straßenverkehr bewegen kannst. Ausgenommen von diesen Regelungen sind (Klein-) Kinderfahrräder, da Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und nicht direkt am Straßenverkehr teilnehmen.
VERKEHRSRECHT - ALKOHOL
"Wir fahren mit dem Fahrrad, da kann man wenigstens was trinken ..." So oder ähnlich kann man es gelegentlich hören. Aber Vorsicht! Diese Einstellung kann unangenehme Folgen haben. Und übrigens gibt es auch bessere Argumente für das Fahrrad fahren. Deshalb hier das Wichtigste zum Thema Alkohol und Fahrrad:
VERKEHRSRECHT - FRAGEN
Fragen kostet zwar nichts, bei Anwälten ist das auch so, allerdings kosten hier die Antworten meistens etwas. Die Antworten auf die nachfolgenden Fragen ist kostenlos.
STRASSEN
Was für Radfahrer auf Straßen erlaubt ist und was nicht, erklären wir in dieser Kategorie. Wann ist eine Straße öffentlich und wann privat? Wann sind Rennen erlaubt?
WALDWEGE
Was für Radfahrer im Wald erlaubt ist und was nicht, erklären wir in dieser Kategorie. Wann ist ein Weg öffentlich und wann privat? Wann sind Rennen erlaubt?


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