Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist grundsätzlich gestattet. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.
Merke: Eine Behinderung des Verkehrs liegt dann vor, wenn das Überholen von nebeneinander fahrenden Radfahrern durch ein Kraftfahrzeug, unter Einhaltung des vorgeschrieben Seitenabstandes und unter Berücksichtigung der Fahrbahnbreite nicht möglich ist, bei hintereinanderfahrenden Radfahrern aber möglich wäre. Radfahrer müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.